Imker Infos ,Aktuelles                          27.04.2023                                                    Der AFB Sperrbezirk in unserem Vereinsgebiet (Bohmte ) ist aufgehoben!!              

Bienen halten verpflichtet!!

Bienen halten verpflichtet.pdf
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Die Farbe der Königin (Weisel )

 2023 rot/ 2024 grün/ 2025 blau/ 2026 weiß/ 2027 gelb

 

 

Änderung vom Tierarzneimittelgesetz

Wichtige Mitteilung

Seit dem 28. Januar des Jahres muß jeder Einsatz von Medikamenten im Bienenvolk dokumentiert werden.

Es besteht die Pflicht ein Bestandsbuch über alle angewendeten Arzneimittel unabhängig davon, ob es sich um freiverkäufliche, apothekenpflichtige oder verschreibungspflichtige Bienenmedikamente handelt. Die gemachten Angaben sind mindestens fünf Jahre zur Kontrolle durch die zuständigen Behörden zur Verfügung zu halten. Darüber hinaus sind die Belege über den Erwerb des angewandten Arzneimittels ebenfalls über mindestens fünf Jahre zur Kontrolle durch die zuständigen Behörden zur Verfügung zu halten. In der Imkerei sind hier von insbesondere die Präparate mit Ameisensäure, Oxalsäure, Milchsäure und Thymol betroffen!

Die Aufbewahrungsfrist beträgt 5 Jahre.

Also Kassenbon oder Rechnungen von Ameisensäure , Milchsäure ,Oxalsäure und so weiter

aufbewahren.

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Bestandsbuchvordruck_BL.pdf
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Bestandsbuchvordruck_DIB (1).pdf
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Tel.: 05475/5267

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